Dein Android-Handy schickt
jeden Tag Daten an Google!
Melde dich bei Privacy ReClaim
an und verkaufe deine möglichen Ansprüche für 40 € oder
setze deine möglichen Ansprüche selbst durch.
Dein Android-Handy schickt
jeden Tag Daten an Google!
Melde dich bei Privacy ReClaim
an und erhalte 40 € Entschädigung oder
setze deine möglichen Ansprüche selbst durch.
Was kaum jemand weiß: Jeden Tag werden riesige Mengen Daten an Google geschickt. Unser Expertenteam hat herausgefunden, dass Android-Handys jeden Tag massenhaft Daten über ihre Nutzer an Google senden. Dazu gehören Daten über die von dir genutzten Apps und den Standort. Ein Großteil dieser Daten ist dabei nicht anonymisiert, sondern (indirekt) über dein Handy mit deiner Person verknüpft.
Du kannst zwar über die Datenschutzeinstellungen die Übermittlung der Daten beeinflussen, aber diese Einstellungen sind häufig ziemlich versteckt und kompliziert. Und es werden teilweise auch Daten an Google übermittelt, ohne dass du es über die Einstellungen auf deinem Handy verhindern kannst.
Wir sind der Meinung, dass es für den Umfang der Datenverarbeitung und -sammlung durch Google in einigen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt. Ohne Rechtsgrundlage dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet werden. Wer Daten ohne Rechtsgrundlage sammelt und verarbeitet, verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht.
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Schaden entstanden ist, kann von dem Verantwortlichen Schadensersatz verlangen. Schadensersatz bedeutet in diesem Fall, dass die betroffene Person Geld bekommt.
Auch dir könnte ein Schadensersatzanspruch gegen Google zustehen, wenn Google deine personenbezogenen Daten gesammelt hat und dabei gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hätte.
Klingt kompliziert? Keine Sorge. Geh zum Anmeldeformular und wir führen dich durch die Anmeldung durch.
Du hast die Wahl. Anspruch verkaufen und dafür direkt 40 € erhalten, schnell, unkompliziert und ohne irgendwelche Kosten für dich. Oder du beauftragst unsere Partnerkanzlei und ziehst selbst vor Gericht. In diesem Fall ist eine Rechtschutzversicherung von Vorteil, da dir sonst hohe Kosten entstehen können.
Auch das Handelsblatt berichtet von Privacy ReClaim, unseren Partnern und unserem Vorgehen gegen Google.
Der Artikel "Sofortentschädigung für Googles Datensammeln" ist mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts auch über unsere Seite als PDF abrufbar.
Mithilfe von Standortdaten kann ermittelt werden, wo du wohnst und arbeitest. Aber auch noch viel sensiblere Daten wie z.B. welche religiöse Einrichtung oder welches Krankenhaus du besuchst.
Daten über die Nutzung von Apps ermöglichen Rückschlüsse auf deine sexuelle Orientierung, deine politischen oder religiösen Überzeugungen.
Daten über die Nutzung deines Handys und deine Aktivitäten verraten, ob und wann du stehst, gehst oder schläfst.
Jeder, der Zugriff auf deine persönlichen Daten hat, kann also persönliche und private Dinge über dich erfahren. Das gilt für alle, die Zugriff auf deine Daten haben. Dazu gehören auch Fremde und große Unternehmen, nicht nur Menschen, die du kennst und denen du vertraust.
Google sammelt nach unserer Meinung viel mehr Daten als notwendig wären, um die Dienste auf deinem Handy und in deinen Apps zu verbessern bzw. zu optimieren. Google sammelt beispielsweise Daten darüber, nach welchen Apps du im Play Store suchst – egal ob du auf der Suche nach neuen Rezepten oder einem Date bist.
Abhängig von deinen Datenschutzeinstellungen kann Google außerdem Daten über deinen Standort sammeln, aus denen man ableiten kann, wann du dich wo aufhältst. Bei unserer Überprüfung konnten unsere Experten so herausfinden, wo unsere „Tester“ wohnen, arbeiten und welche sonstigen Orte sie aufsuchen.
Du kannst zwar durch die Datenschutzeinstellungen auf deinem Android-Handy beeinflussen, welche Daten an Google übermittelt werden. Hierfür die richtigen Einstellungen auf deinem Handy zu finden, ist aber gar nicht so einfach. Ein Teil der Daten wird an Google gesendet, ohne dass du es durch die Einstellungen auf deinem Handy verhindern kannst.
Welche Daten Google genau sammelt, ist anhand der Datenschutzerklärung häufig schwer nachzuvollziehen. Googles Datenschutzerklärung umfasst mehr als 70 DIN A4 Seiten. Unsere Experten haben deshalb ganz genau hingesehen und technisch ausgewertet, welche Daten bei der Nutzung von Android-Handys an Google geschickt werden.
Einige Daten werden dabei sogar an Google geschickt, ohne dass du es durch die Datenschutzeinstellungen auf deinem Android-Handy verhindern kannst. Dazu gehören die Daten über die Nutzung des Google Play Store, insbesondere wonach du suchst und welche Apps du dir ansiehst und herunterlädst.
Wir gehen gegen Google vor, um die Privatsphäre unzähliger Android-Nutzer besser zu schützen, und fordern Schadensersatz von Google.
Wir sind überzeugt, dass Android-Nutzern, deren Daten Google ohne Rechtsgrundlage verarbeitet hat, Schadensersatzansprüche gegen Google zustehen.
Du kannst entweder direkt gegen Google vorgehen – beispielsweise, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die solche Verstöße abdeckt, oder du die Anwalts- und Prozesskosten selbst trägst.
Oder wir kaufen dir deinen möglichen Schadensersatzanspruch ab und du erhältst von uns dafür 40 €. Wir machen dann einen Anspruch gegenüber Google geltend und du musst dich um nichts mehr kümmern. Alles, was du dafür tun musst, ist dich hier anzumelden.
Jetzt AnmeldenAuf seinem YouTube-Kanal stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke das Angebot von Privacy ReClaim vor.
Das Projekt wird von Privacy ReClaim durchgeführt, die mit Legal Tech und erfahrenen IT-Experten das Projekt koordinieren.
Privacy ReClaim arbeitet mit Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen, einer der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen.
Wenn du dich gegen einen Anspruchsverkauf und für die eigenständige Durchsetzung deiner Ansprüche entscheidest, stellt Privacy ReClaim den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei für dich her, die sich dann um deinen Fall kümmert.
Technische Analysen zeigen, dass Google teils hochdetaillierte Daten von Android-Nutzern sammelt, z.B. Daten darüber, welche Apps Android-Nutzer im Play Store ansehen und downloaden. Und das geschieht teils, ohne dass die Nutzer die Möglichkeit haben, die Sammlung der Daten durch Datenschutzeinstellungen einzuschränken. Google kann auch – abhängig von den individuellen Datenschutzeinstellungen – viele weitere Daten sammeln, die einen Rückschluss auf das persönliche Leben der betroffenen Android-Nutzer zulassen. Dazu gehören Daten über die Nutzung von Apps, beispielsweise welche App wann gestartet wird, und auch Standortdaten. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass Google in den Niederlanden bis vor wenigen Monaten sogar Daten darüber gesammelt hat, wann und wie lange Apps genutzt wurden, welche Nummern Nutzer der Google Telefon App angerufen haben und wann und an welche Nummer Nutzer der Google Messages App Nachrichten verschickt haben. Letzteres, ohne dass Android-Nutzer eine Möglichkeit hatten, die Übermittlung dieser Daten an Google zu verhindern. Ob auch deutsche Android-Nutzer von diesen Praktiken betroffen waren, prüfen unsere Experten derzeit noch.
Wir sind der Meinung, dass Google durch die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Android-Nutzern in einigen Fällen gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Die Datensammlung geschieht teilweise automatisch, wenn du ein Android-Handy benutzt. Bei Android-Handys hast du kaum die Möglichkeit, die Datensammlung durch Google vollständig zu stoppen, wenn du dein Handy weiterhin wie gewohnt nutzen willst. Google gestaltet seine Dienste so, dass möglichst viele Daten gesammelt werden.
Wenn du dich für einen Anspruchskauf entscheidest, erhältst du dafür sofort 40 € und kannst das Geld auf jeden Fall behalten – egal ob die Durchsetzung der Ansprüche später erfolgreich ist oder nicht.
Wenn du dich dafür entscheidest, deine potenziellen Ansprüche zusammen mit unserer Partnerkanzlei selbst durchzusetzen, übernimmt die Kosten deine Rechtsschutzversicherung (sofern sie solche Verfahren abdeckt und eine sog. „Deckungszusage“ erteilt), oder du musst die Kosten selbst tragen.
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt. Wie hoch sie im Einzelfall sind, hängt vom sogenannten Streitwert ab, also der Höhe des Schadensersatzanspruchs.
Bei einem Anspruchskauf verkaufst du deine potenziellen Ansprüche an Privacy ReClaim. Das heißt, du überträgst deine potenziellen Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen. Im Gegenzug erhältst du von Privacy ReClaim dafür direkt 40 €. Du bekommst also Geld dafür, dass du deine möglichen Ansprüche gegen Google an Privacy ReClaim verkaufst. Das Geld kannst du behalten, selbst wenn Privacy ReClaim später bei der Durchsetzung der Ansprüche nicht erfolgreich sein sollte. Ist die Anspruchsdurchsetzung hingegen erfolgreich, erhält Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken (z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.) und den Rest behalten.
Beim Anspruchskauf erhältst du von Privacy ReClaim sofort 40 € dafür, dass du deinen Anspruch verkaufst. Wenn du selbst klagst, kann die Durchsetzung des möglichen Anspruchs einige Jahre dauern und es ist möglich, dass du am Ende kein Geld erhältst.
Beim Anspruchskauf zahlen wir dir 40 € als Kaufpreis. Das Geld erhältst du direkt und kannst es behalten, selbst wenn wir vor Gericht verlieren sollten. Wenn du dich dafür entscheidest, deine möglichen Ansprüche selbst durchzusetzen, kannst du voraussichtlich bis zu 1.000 € oder mehr, aber auch sehr viel weniger erhalten. Die Rechtsprechung ist bei Datenschutzverstößen sehr uneinheitlich. Höchstrichterliche Rechtsprechung in Bezug auf solche Datenschutzverstöße existiert aktuell noch nicht.
Zum Vergleich: Im Falle eines Datenlecks bei Facebook hat das LG Chemnitz einem Kläger 500,00 € zugesprochen. Das LG Mannheim hat in einem weiteren Fall einen Anspruch in Höhe von nur 50,00 € angenommen. Das OLG Saarbrücken dagegen hat in dem von ihm entschiedenen Fall einen Anspruch abgelehnt.
1. Du hast das 18. Lebensjahr vollendet und bist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in deiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt.
2. Du hast in der Zeit seit dem 25. Mai 2018 über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein oder mehrere Android-Telefone innerhalb der Europäischen Union unter Verwendung eines eigenen Google-Accounts (auch) privat genutzt.
3. Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
4. Du kannst dich nur dann registrieren, wenn du selbst ein oder mehrere Android-Telefone mit einem eigenem Google-Account genutzt hast. Angaben für andere Personen (Stellvertretung) sind nicht möglich. Auch eine Registrierung mit dem Google-Account anderer Personen (z.B. Eltern, Geschwister, Partner, Freunde) ist ausgeschlossen.
5. Die Nutzung mehrerer Android-Telefone im fraglichen Zeitraum durch eine Person berechtigt nur zur einmaligen Registrierung.
6. Mit Abschluss des Kaufvertrags sicherst du uns zu, dass die Forderung ausschließlich dir zusteht, du die Forderung noch nicht an jemand anderen abgetreten hast und dies auch in Zukunft nicht tun wirst.
7. Du versicherst, dass alle Angaben, die du uns gegenüber machst, vollständig und richtig sind. Dies gilt insbesondere für Angaben zu den von dir genutzten Android-Telefonen.